Erwägungsgrund 1 32021D1025BESCHLUSS (GASP) 2021/1025 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 11. Mai 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/809 angenommen, der einen Zeitraum von 36 Monaten nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 jenes…
Erwägungsgrund 1 32022D0574BESCHLUSS (GASP) 2022/574 DES RATES vom 7. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 11. Mai 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/809 angenommen, in dem ein Zeitraum von 36 Monaten nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 jenes…
Erwägungsgrund 1 32022D2270BESCHLUSS (GASP) 2022/2270 DES RATES vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2108 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 9. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/2108 erlassen, mit dem ein Zeitraum von 36 Monaten — gerechnet ab dem Tag des Abschlusses des in…
Erwägungsgrund 1 32021D2033BESCHLUSS (GASP) 2021/2033 DES RATES vom 19. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 21. Januar 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/97 angenommen, mit dem ein Zeitraum von 36 Monaten — gerechnet ab dem Tag des Abschlusses der in…
Erwägungsgrund 2 32018D0294BESCHLUSS (GASP) 2018/294 DES RATES vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/259 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
In dem Beschluss (GASP) 2015/259 ist für die dort in Artikel 1 Absatz 2 genannten Maßnahmen eine Durchführungszeit von 36 Monaten ab dem Abschluss des in…
Erwägungsgrund 2 32021D1693BESCHLUSS (GASP) 2021/1693 DES RATES vom 21. September 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2010 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“)
In dem Beschluss (GASP) 2018/2010 ist für die Durchführung der in Artikel 1 des genannten Beschlusses genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36…