Erwägungsgrund 3 32021D2131
Die Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union weist dem Programm „Horizont Europa“, das mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Rates geschaffen wurde, und dem im Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geregelten Katastrophenschutzverfahren der Union zusätzliche externe zweckgebundene Einnahmen zu. Es sollte im Protokoll 32 klargestellt werden, dass für die Zwecke der Berechnung der finanziellen Beiträge der EFTA-Staaten die Grundlage für die Berechnung um die Mittel aufgestockt werden sollte, die den externen zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/2094 im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an diesem Programm und diesem Mechanismus entsprechen.