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Die Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union weist dem Programm „Horizont Europa“, das mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Rates geschaffen wurde, und dem im Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geregelten Katastrophenschutzverfahren der Union zusätzliche externe zweckgebundene Einnahmen zu. Es sollte im Protokoll 32 klargestellt werden, dass für die Zwecke der Berechnung der finanziellen Beiträge der EFTA-Staaten die Grundlage für die Berechnung um die Mittel aufgestockt werden sollte, die den externen zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/2094 im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an diesem Programm und diesem Mechanismus entsprechen.
Es ist auf Synergien, Konsistenz und Komplementarität mit anderen relevanten Finanzinstrumenten der Union, wie dem Katastrophenschutzverfahren der Union, das…
Mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung…
Diese Verordnung sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, zusätzliche Mittel als externe zweckgebundene Einnahmen zur Verfügung zu stellen, die nach…
Mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (im Folgenden…
Das Programm verfolgt ähnliche Ziele wie andere Unionsprogramme, insbesondere das mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Angesichts der Art der zu finanzierenden Maßnahmen sollte ein Teil der im Rahmen des Instruments verfügbaren Beträge für Darlehen für Mitgliedstaaten verwendet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.