Erwägungsgrund 24 32024R2509
In Anbetracht des horizontalen Ziels der durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, der Ziele für die Überwachung der Ausgaben für den Klimaschutz und deren Wirtschaftlichkeit sowie der Ausgaben, mit denen dazu beigetragen wird, den Schwund der biologischen Vielfalt aufzuhalten und rückgängig zu machen, sollten spezifische Leistungsindikatoren für den Haushalt eingeführt werden, damit die Ausgaben für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, für die Anpassung an den Klimawandel und die Minderung seiner Folgen sowie für den Schutz der biologischen Vielfalt nachverfolgt werden können. Diese Indikatoren sollten prägnant und verhältnismäßig sein, Überschneidungen verhindern, in ihrer Anzahl begrenzt sein und keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. Sie sollten auf wirksamen, transparenten und umfassenden Methoden und, falls angezeigt, auf weithin anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Die im Zusammenhang mit diesen Indikatoren erhobenen Daten sollten, falls zweckmäßig, nach Geschlecht aufgeschlüsselt und auf eine Weise erhoben werden, die ihre Aggregation über alle einschlägigen Programme hinweg ermöglicht.