Erwägungsgrund 3 32021D2134
Die Union setzt sich für enge Beziehungen zur Unterstützung eines starken, unabhängigen und wohlhabenden Georgiens auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone, ein und fördert eine politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration an, wobei sie zugleich die territoriale Unversehrtheit Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen nachdrücklich unterstützt. Gemäß Artikel 5 des Assoziierungsabkommens zwischen der Union und Georgien werden die Union und Georgien ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit weiter intensivieren und die schrittweise Konvergenz im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, fördern und insbesondere Fragen der Konfliktprävention, friedlichen Konfliktbeilegung und Krisenbewältigung, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle behandeln.