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Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, im Interesse der Union den Beitritt Jamaikas zum Haager Übereinkommen von 1980 anzunehmen.
Die Mitgliedstaaten hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 10. Dezember 2022 folgende Erklärung über die Annahme des Beitritts Jamaikas zum Haager Übereinkommen von 1980: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt Jamaikas zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2021/2206 des Rates anzunehmen.“
Die Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts Jamaikas und übermitteln der Kommission den Wortlaut dieser Erklärungen innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.