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Die Ecowas hat am 7. November 2021 die mangelnden Fortschritte bei den Vorbereitungen der Wahlen, einschließlich des Fehlens eines detaillierten Zeitplans für die Tätigkeiten zur Durchführung der Wahlen zu den vereinbarten Terminen, zutiefst bedauert. Sie bekräftigte, dass der Zeitplan für den Übergang in Bezug auf die für den 27. Februar 2022 geplanten Wahlen eingehalten werden muss, und rief die Übergangsregierung dazu auf, entsprechend zu handeln, um eine rasche Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung zu gewährleisten. Sie rief die internationale Gemeinschaft dazu auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Übergangsregierung ihrer Verpflichtung zu einer raschen Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung nachkommt. Sie beschloss, mit sofortiger Wirkung Sanktionen gegen identifizierte Personen und Gruppen, einschließlich der gesamten Übergangsregierung und weiterer Übergangseinrichtungen, zu verhängen. Sie forderte die bilateralen und multilateralen Partner auf, die Umsetzung dieser Sanktionen zu billigen und zu unterstützen.
Die malische Übergangsregierung hat der ECOWAS-Behörde am 8. Januar 2022 einen neuen Zeitplan für die Durchführung der Präsidentschaftswahlen Ende Dezember 2025…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 29. Juni 2021 die Resolution 2584 (2021) angenommen, in der er die Ereignisse vom 24. Mai 2021 weiter…
Wie auf der Tagung der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) vom 15. September 2020 beschlossen und in der Übergangscharta festgelegt,…
Der Rat hat am 18. Oktober 2021 die Lage in Mali erörtert und darauf hingewiesen, dass zur Unterstützung der Bemühungen der Ecowas und im Einklang mit den vom…
Der Rat hat am 15. November 2021 vereinbart, zur Unterstützung des Beschlusses der Ecowas vom 7. November 2021 einen speziellen Rahmen für restriktive Maßnahmen…
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert: 1. Der Titel des Abschnitts A erhält folgende Fassung: „A. Liste der natürlichen Personen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.