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Die malische Übergangsregierung hat der ECOWAS-Behörde am 8. Januar 2022 einen neuen Zeitplan für die Durchführung der Präsidentschaftswahlen Ende Dezember 2025 vorgelegt, wodurch die Dauer des Übergangszeitraums auf insgesamt fünfeinhalb Jahre verlängert wurde, was im Widerspruch zu der am 15. September 2020 mit der ECOWAS getroffenen Vereinbarung und der Verpflichtung in der Übergangscharta steht. Die ECOWAS-Behörde hat mit Bedauern festgestellt, dass die malische Übergangsregierung – entgegen der mit der ECOWAS-Behörde am 15. September 2020 getroffenen Vereinbarung und entgegen der in der Übergangscharta eingegangenen Verpflichtung – die für die Organisation der Präsidentschaftswahlen vor dem 27. Februar 2022 erforderlichen Maßnahmen nicht ergriffen hat. Die ECOWAS-Behörde bedauert zutiefst den offensichtlichen und eklatanten Mangel an politischem Willen seitens der Übergangsregierung, der dazu geführt hat, dass keine greifbaren Fortschritte bei der Vorbereitung der Wahlen zu verzeichnen sind, obwohl die ECOWAS und alle regionalen und internationalen Partner bereit sind, Mali dabei zu unterstützen. Im Zusammenhang mit den Schlussfolgerungen der „Assises Nationales de la Refondation“ (ANR) vom 13. Dezember 2021, die zur Annahme des überarbeiteten Zeitplans für die Wahlen führten, stellt die ECOWAS-Behörde fest, dass wichtige Interessenträger nicht an den ANR beteiligt waren, was Ausdruck des mangelnden Konsenses der nationalen Interessenträger in Bezug auf den vorgeschlagenen Zeitplan ist. Daher hat die ECOWAS-Behörde am 9. Januar 2022 beschlossen, die ursprünglich am 7. November 2021 gegen Mali und die Übergangsregierung verhängten Sanktionen aufrechtzuerhalten, und weitere wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen verhängt.
Wie auf der Tagung der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) vom 15. September 2020 beschlossen und in der Übergangscharta festgelegt,…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 29. Juni 2021 die Resolution 2584 (2021) angenommen, in der er die Ereignisse vom 24. Mai 2021 weiter…
Die Ecowas hat am 7. November 2021 die mangelnden Fortschritte bei den Vorbereitungen der Wahlen, einschließlich des Fehlens eines detaillierten Zeitplans für…
Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt A (Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1a Absatz 1) wird wie folgt…
Anhang II der Verordnung (EU) 2017/1775 erhält folgende Fassung: „ANHANG II A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1a Absatz 1 Name Angaben zur…
Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 erhält folgende Fassung: (1) In die Liste der natürlichen Personen unter „A. Liste der natürlichen Personen nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.