Erwägungsgrund 2 32021D2231
Nach Artikel 35 VGV hat der Regionale Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft zu verabschieden. Artikel 35 VGV ermächtigt den Lenkungsausschuss auch, Beschlüsse zur Festlegung des Verfahrens für die Ausführung des Haushaltsplans zu fassen.