Erwägungsgrund 3 32021D2234
Das Abkommen wurde — im Namen der Union — im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2021/515 des Rates am 4. Oktober 2021, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet.
Das Abkommen wurde — im Namen der Union — im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2021/515 des Rates am 4. Oktober 2021, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet.