Erwägungsgrund 23 32022D0121BESCHLUSS (EU) 2022/121 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2022 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden auf der Grundlage des Statuts
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde angehört und hat am 23. September 2021 eine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 9 32023D0368BESCHLUSS (EU) 2023/368 DES RATES vom 14. Februar 2023 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 10. Juni 2022 seine Stellungnahme 11/2022 abgegeben.
Erwägungsgrund 25 32022D2359BESCHLUSS (EU) 2022/2359 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 22. November 2022 zum Erlass interner Vorschriften zur Beschränkung von Rechten betroffener Personen in Angelegenheiten, welche die interne Arbeitsweise der Europäischen Zentralbank betreffen (EZB/2022/42)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultiert und hat am 12. März 2021 eine Stellungnahme…
Erwägungsgrund 23 32018D1961BESCHLUSS (EU) 2018/1961 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2018 zur Festlegung interner Vorschriften über die Mitteilung von Informationen an betroffene Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen interner Audittätigkeiten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 27. November 2018 eine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 7 32016D2220BESCHLUSS (EU) 2016/2220 DES RATES vom 2. Dezember 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 12. Februar 2016 eine Stellungnahme abgegeben .
Erwägungsgrund 8 32022D1090BESCHLUSS (EU) 2022/1090 DES RATES vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 10. Juni 2022 seine Stellungnahme 11/2022 abgegeben.