Erwägungsgrund 1 32021D2243
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu achten. Außerdem muss sie die in der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Rechte wahren. Gleichzeitig muss die Kommission mit IT-Sicherheitsvorfällen gemäß den in Artikel 15 des Beschlusses (EU, Euratom) 2017/46 festgelegten Vorschriften umgehen.