Erwägungsgrund 1 32021D2277
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2017/418 des Rates genehmigt und trat am 10. Mai 2017 in Kraft. Das Abkommen und das zugehörige Durchführungsprotokoll (im Folgenden „gegenwärtiges Protokoll“) wurden ab dem 14. Oktober 2016 vorläufig angewandt.