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In dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Handels- und Kooperationsabkommen“) sind Vorschriften festgelegt, nach denen Fluggastdatensätze (Passenger Name Record, im Folgenden „PNR-Daten“) für Flüge zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich an die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs übermittelt und von dieser verarbeitet und verwendet werden dürfen, und sieht dafür besondere Garantien vor.
Gemäß Artikel 542 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem…
In Teil Drei Titel III des Handels- und Kooperationsabkommens sind Vorschriften festgelegt, nach denen PNR-Daten für Flüge zwischen der Union und dem…
Es sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Übermittlung von…
In Einklang mit dem Beschluss 2012/380/EU des Rates ist das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.