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Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen beträgt 3 499 892,39 EUR. Die Mittel für das Gesamtprojekt belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 3 824 892,39 EUR. Der nicht durch den finanziellen Bezugsrahmen abgedeckte Teil der geschätzten Gesamtmittel wird durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland kofinanziert.
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushalt der Union geltenden Verfahren und Regeln verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierzu trifft sie die notwendigen Vereinbarungen mit dem BAFA und mit Expertise France. In diesen Vereinbarungen wird festgelegt, dass BAFA und Expertise France zu gewährleisten haben, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannten Vereinbarungen so bald wie möglich nach Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Vereinbarungen geschlossen werden.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie eine Finanzhilfevereinbarung mit dem BAFA.…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushalt der Union geltenden Verfahren und Regeln verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzhilfevereinbarung mit dem…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushalt der Union geltenden Verfahren und Regeln verwaltet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.