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Um die wirksame Durchführung und die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen:
Verstärkung oder Aufbau von Kapazitäten zur Kontrolle von Waffentransfers sowie Vertiefung oder Aufbau von Fachkenntnissen zur Durchführung des ATT in neu begünstigten und bereits im Rahmen früherer Maßnahmen begünstigten Ländern durch Instrumente wie rechtliche Unterstützung und Schulungen, die an für Ausfuhrgenehmigungen und für die Durchsetzung von Ausfuhrkontrollen zuständige Beamte gerichtet sind;
Aufnahme von Kontakten zu weiteren Ländern, auch zu Ländern, die nicht Vertragsparteien des ATT sind, um die Universalisierung des ATT auf nationaler, regionaler und multilateraler Ebene voranzutreiben.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union folgende Projektmaßnahmen durch: Eine ausführliche Beschreibung der in diesem Absatz genannten Projektmaßnahmen ist im Anhang enthalten.
Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft von Experten: Bei diesen Maßnahmen liegt der Schwerpunkt auf der Vertiefung der Zusammenarbeit mit Experten aus dem Projekt-Expertenpool, der im Rahmen der Beschlüsse 2013/768/GASP und (GASP) 2017/915 eingerichtet wurde, sowie auf der Vertiefung der Zusammenarbeit dieser Experten untereinander, aber auch auf der Vertiefung der Zusammenarbeit mit neuen Experten, insbesondere aus begünstigten Ländern und ehemals begünstigten Ländern im Kontext der schrittweisen Einstellung der Unterstützung;
nationale Maßnahmen: Einzelnen begünstigten Ländern werden auf der Grundlage spezifischer, auf die speziellen Bedürfnisse des betreffenden begünstigten Landes abgestimmter Unterstützungsprogramme nationale Maßnahmen angeboten;
Studienaufenthalte: Die Studienaufenthalte bieten begünstigten Ländern die Möglichkeit, Kontakte zu Regierungsbehörden und Beamten anderer Länder, die den ATT anwenden, zu knüpfen;
gezielte kurzfristige Unterstützung bei speziellen Fragen oder Problemen, die von begünstigten Ländern aufgeworfen werden;
ein Konzept für die „Ausbildung der Ausbilder“, das Workshops und eine Online-Plattform umfasst;
regionale, regionenübergreifende und internationale Maßnahmen in Reaktion auf Ersuchen begünstigter Länder, die von den Erfahrungen von Ländern in anderen Teilen der Welt profitieren möchten;
Nebenveranstaltungen am Rande der Konferenzen der Vertragsstaaten des ATT;
eine Abschlusskonferenz zur Stärkung des Bewusstseins und der Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf den ATT bei den Partnerländern, den einschlägigen Interessenträgern wie beispielsweise den nationalen Parlamenten und regionalen und internationalen Organisationen sowie bei Vertretern der Zivilgesellschaft.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
aktive Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehens der Bürger.
Unterstützung bei der Umsetzung des Artikels 5 des Übereinkommens, der Internationalen Zusammenarbeit und bei der Transparenz und dem Informationsaustausch;
Unterstützung von Schulungen, Workshops und Folgemaßnahmen für neu entstehende NDC in Entwicklungsländern weltweit, Erwerb und Pflege von…
Unterstützung der begünstigten Länder – je nach Bedarf – bei der Ausarbeitung, Aktualisierung und Umsetzung der einschlägigen Gesetzgebungs- und…
Zusätzlich zur Fortsetzung der Maßnahmen mit den im Anhang genannten Partnerländern ist es ratsam, einen am Bedarf ausgerichteten Ansatz zu verfolgen, in dessen…
Unterstützung der von Drittländern auf nationaler und regionaler Ebene durchgeführten Bemühungen um größere Verantwortlichkeit und mehr Transparenz beim Handel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.