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Die durchschnittliche Anzahl Großvieheinheiten (GVE) ist nach folgender Tabelle zu bestimmen: (Höchstanzahl Großvieheinheiten): GVE Über zwei Jahre alte Rinder und Mutterkühe 1,0 Färsen im Alter von acht Monaten bis zwei Jahren 0,6 Andere Rinder im Alter von sechs Monaten bis zwei Jahren 0,6 Mutterschafe 0,2 Mutterziegen 0,2 Pferde im Alter von über sechs Monaten: — Zuchtstuten, einschließlich Ponystuten · 1,0 — Finnpferde · 1,0 — andere Pferde und Ponys im Alter von 1 bis 3 Jahren · 0,6
Im Falle des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 der Kommission vom 29. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß…
Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für Schlachthöfe, in denen jährlich weniger als 1 000 Großvieheinheiten (GVE) Säugetiere oder 150 000 Stück Geflügel oder…
Schafe und Ziegen, getrennt nach den Altersgruppen bis einschließlich neun Monate, zehn bis einschließlich 18 Monate und ab 19 Monaten,
zum Berichtszeitpunkt 3. Mai bei höchstens 60 000 Erhebungseinheiten; hierbei werden Merkmale über die Bestände an Rindern und Schweinen erhoben;
Für die Haltung von Nutztieren sind in der Regel 40 l je Großvieheinheit und Tag zugrunde zu legen. Als Großvieheinheit im Sinne dieser Verordnung gelten: 1…
Die Einstufung in die in Anhang XIa Abschnitt II der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Kategorien umfasst: a) Kategorie V: Rinder vom Tag ihrer Geburt bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.