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Am 8. November 2021 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung erforderlich sei, woraufhin Belgien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn am 12. November 2021, Irland am 16. November 2021, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Italien, Malta, die Niederlande und Schweden am 17. November 2021, Estland am 18. November 2021, Dänemark und Luxemburg am 19. November 2021 und Tschechien am 23. November 2021 (im Folgenden „ersuchende Mitgliedstaaten“) um die weitere Anwendung der Maßnahme zur Befreiung von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf eingeführte Gegenstände ersuchten.
Am 15. Juni 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der in dem genannten Beschluss…
Am 25. November 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der in dem genannten Beschluss…
Am 14. März 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zur Notwendigkeit eines Kommissionsbeschlusses, mit dem Gegenstände, die zur Überführung in den…
Zwecks Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs haben Italien am 19. März 2020, Frankreich am 21. März 2020, Deutschland und Spanien am 23. März 2020,…
In Anbetracht dieser Lage richteten elf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal,…
Am 3. März 2021 hörte die Kommission die Mitgliedstaaten im Einklang mit Erwägungsgrund 5 des Beschlusses (EU) 2020/491 dazu an, ob eine Verlängerung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.