Erwägungsgrund 4 32024D0775BESCHLUSS (EU) 2024/775 DER KOMMISSION vom 4. März 2024 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1333) (Nur der der lettische, der litauische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Am 19. Oktober 2023 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der im Beschluss (EU) 2023/829…
Erwägungsgrund 5 32023D0829BESCHLUSS (EU) 2023/829 DER KOMMISSION vom 17. April 2023 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression in der Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 2490) (Nur der deutsche, der estnische, der französische, der lettische, der litauische, der niederländische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Am 25. November 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der in dem genannten Beschluss…
Erwägungsgrund 2 32022D1511BESCHLUSS (EU) 2022/1511 DER KOMMISSION vom 7. September 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6284) (Nur der deutsche, der französische, der lettische, der portugiesische, der slowenische und der niederländische Text sind verbindlich)
Am 15. Juni 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der in dem genannten Beschluss…
Erwägungsgrund 4 32026D1407BESCHLUSS (EU) 2026/1407 DER KOMMISSION vom 26. Juni 2026 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 4366) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Im September 2025 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten, für die der Beschluss (EU) 2025/676 gilt, zu der Frage, ob die Geltungsdauer der Maßnahmen…
Erwägungsgrund 2 32021D2313BESCHLUSS (EU) 2021/2313 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2021 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 9852) (Nur der bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich)
Am 8. November 2021 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung erforderlich sei, woraufhin Belgien, Griechenland,…
Erwägungsgrund 7 32021D1364BESCHLUSS (EU) 2021/1364 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2021 zur Ermächtigung Polens, bestimmte in den Artikeln 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5030) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Mit Schreiben vom 31. Mai 2021 stellte Polen einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in den Artikeln 9, 10 und 11 der Verordnung…