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Angesichts der Folgen der COVID-19-Pandemie ist eine baldige Anwendung dieses Beschlusses erforderlich, damit die Umsetzung des Europäischen Jahres rasch anlaufen kann. Dieser Beschluss sollte aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Angesichts der Dringlichkeit der Lage infolge der COVID-19-Pandemie sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen…
Aus Gründen der Rechtssicherheit, insbesondere für die Städte, die den Titel in 2020 und 2021 tragen, und um Störungen bei der Anwendung des Beschlusses Nr.…
Um Kontinuität zu gewährleisten und damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte diese Verordnung aus Gründen der…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2022.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Dieser Beschluss sollte aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.