Erwägungsgrund 12 32020D0440BESCHLUSS (EU) 2020/440 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. März 2020 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17)
Als sofortige Reaktion auf die gegenwärtige Pandemiesituation tritt dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in…
Art. 4 32019D0441BESCHLUSS (EU) 2019/441 DES RATES vom 4. März 2019 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko, des dazugehörigen Durchführungsprotokolls und des Briefwechsels zu dem Abkommen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Erwägungsgrund 3 32020R0533VERORDNUNG (EU) 2020/533 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. April 2020 über die Verlängerung der Fristen für die Meldung statistischer Daten (EZB/2020/23)
Als sofortige Reaktion auf die gegenwärtige Pandemiesituation sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in…
Art. 4 32007D0430BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. Juni 2007 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren synthetischer Spinnfasern aus Polyester (PSF) mit Ursprung in Malaysia und Taiwan und zur Freigabe der Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Zölle (2007/430/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32022D2512BESCHLUSS (EU) 2022/2512 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Nichtannahme von Reisedokumenten der Russischen Föderation, die in der Ukraine und in Georgien ausgestellt werden
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32014D0899BESCHLUSS DES RATES vom 9. Dezember 2014 über den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (2014/899/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.