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Aus den von der WHO nach Abgabe dieser Empfehlung vorgelegten Informationen und aus der Analyse der Auswirkungen dieser Empfehlung durch das Internationale Suchtstoff-Kontrollamt (INCB) geht klar hervor, dass diese Empfehlung keine Änderung der internationalen Kontrollniveaus für Extrakte und Tinkturen von Cannabis zur Folge hat und dass auch nicht zu erwarten ist, dass die Empfehlung Auswirkungen auf die Kontroll- oder Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten haben wird. Darüber hinaus würde die Streichung von Extrakten und Tinkturen von Cannabis aus Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu mehr Sicherheit bei der Kontrolle von Produkten führen, die nicht unter Verwendung eines Lösungsmittels, sondern durch Anwendung von Wärme und Druck gewonnen werden.
Diese Empfehlung führt zu keiner Änderung des internationalen Kontrollniveaus für Cannabis und Cannabisharz. Sie trägt den wissenschaftlichen Entwicklungen in…
Der Bewertung des WHO-Sachverständigenausschusses zufolge sind die im Übereinkommen über Suchtstoffe aufgeführten unterschiedlichen psychoaktiven Eigenschaften…
Die WHO vertrat die Auffassung, dass Cannabis- und Cannabisharz auf einer Kontrollebene verzeichnet sein sollten, die Schäden durch den Konsum von Cannabis…
Daher sollte die Union die Empfehlung unterstützen, der zufolge „Extrakte und Tinkturen“ von Cannabis aus Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe…
Die WHO hielt fest, dass Arzneimittel ohne psychoaktive Wirkungen, die als Zubereitungen aus der Cannabispflanze hergestellt werden, Spuren von…
Am 24. Januar 2019 hat die WHO im Anschluss an die auf Cannabis und Cannabis-verwandte Stoffe bezogene kritische Überprüfung im Rahmen der 41. Tagung ihres…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.