Erwägungsgrund 12 32021D0003Daher sollte es Standpunkt der Union sein, dass Cannabis und Cannabisharz aus Anhang IV des Übereinkommens über Suchtstoffe gestrichen werden sollten.
Erwägungsgrund 19 32021D0003Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Tetrahydrocannabinol (Isomere von Delta-9-Tetrahydrocannabinol) — vorbehaltlich der Annahme der Empfehlung…
Erwägungsgrund 21 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Etonitazepyn in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 24 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass 2-Methyl-AP-237 in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 18 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Etazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 12 32022D0391BESCHLUSS (EU) 2022/391 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 65. Tagung der Suchtstoffkommission zur Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Brorphin in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.