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Seit 2013 werden Betreibern von Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU-EHS) fallen, Zertifikate in der Regel durch Versteigerung zugeteilt. Betreibern, die hierfür in Betracht kommen, werden im Handelszeitraum 2021 bis 2030 Zertifikate weiterhin kostenlos zugeteilt. Die Zertifikatmenge, die jeder dieser Betreiber erhält, wird anhand unionsweit harmonisierter Vorschriften bestimmt, die in der Richtlinie 2003/87/EG und der Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission festgelegt sind.
Zertifikate, die kostenlos zugeteilt werden, werden Luftfahrzeugbetreibern im Verhältnis zu ihrem Anteil an den für 2023 berichteten geprüften Emissionen aus…
Wenn eine Anlage gemäß Absatz 1 Buchstabe c wieder in das EU-EHS einbezogen wird, werden die gemäß Artikel 10a vergebenen Zertifikate mit dem Jahr der…
Übergangsweise kostenlose Zuteilungen werden von der Zertifikatmenge, die der Mitgliedstaat sonst versteigern würde, abgezogen. Die Gesamtmenge kostenlos…
Seit 2013 werden Betreibern von Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU-EHS) fallen, Zertifikate in der…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Zertifikate, die kostenlos zugeteilt werden, werden Luftfahrzeugbetreibern im Verhältnis zu ihrem Anteil an den für 2023…
Seit 2013 sind Stromerzeuger dazu verpflichtet, alle Zertifikate zu erwerben, die sie zur Stromerzeugung benötigen. Dennoch haben einige Mitgliedstaaten gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.