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Seit 2013 werden Betreibern von Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU-EHS) fallen, Zertifikate in der Regel durch Versteigerung zugeteilt. Betreibern, die hierfür in Betracht kommen, werden im Handelszeitraum 2026 bis 2030 Zertifikate weiterhin kostenlos zugeteilt. Die Zertifikatmenge, die jeder dieser Betreiber erhält, wird anhand unionsweit harmonisierter Vorschriften bestimmt, die in der Richtlinie 2003/87/EG und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission festgelegt sind.
Zertifikate, die kostenlos zugeteilt werden, werden Luftfahrzeugbetreibern im Verhältnis zu ihrem Anteil an den für 2023 berichteten geprüften Emissionen aus…
Wenn eine Anlage gemäß Absatz 1 Buchstabe c wieder in das EU-EHS einbezogen wird, werden die gemäß Artikel 10a vergebenen Zertifikate mit dem Jahr der…
Wenn eine Anlage gemäß Absatz 1 Buchstabe c dieses Artikels wieder in das EU-EHS einbezogen wird, werden die gemäß Artikel 10a zugeteilten Zertifikate beginnend…
Seit 2013 werden Betreibern von Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU-EHS) fallen, Zertifikate in der…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Zertifikate, die kostenlos zugeteilt werden, werden Luftfahrzeugbetreibern im Verhältnis zu ihrem Anteil an den für 2023…
Die Gesamtmenge der im Rahmen des neuen Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren für das Jahr 2027 zu vergebenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.