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In der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird bestätigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW erforderlich ist, um viele Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter jene in Bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, Armutsminderung, Wirtschaftswachstum, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung und sichere Städte, zu verwirklichen. So haben sich alle VN-Staaten im Rahmen der Zielvorgabe 16.4 dieser Agenda für nachhaltige Entwicklung dazu verpflichtet, illegale Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern.
In der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die am 25. September 2015 angenommen wurde, wird bekräftigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit…
In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird bekräftigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unerlässlich für…
In der am 25. September 2015 angenommenen Agenda 2030 der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung wird bekräftigt, dass die nachhaltige Entwicklung…
Auf der 2016 ausgerichteten sechsten Konferenz zur Vorbereitung der Überprüfung des am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur…
Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter…
Bei der dritten Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms im Juni 2018 haben sich die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.