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Im Vertrag über den Waffenhandel, der von der VN-Generalversammlung am 2. April 2013 verabschiedet wurde, ist festgeschrieben, dass der ausführende Vertragsstaat sich darum bemüht, die Umleitung des Transfers von konventionellen Waffen zu verhüten, beispielsweise durch die Überprüfung von an der Ausfuhr beteiligten Parteien, das Erfordernis zusätzlicher Nachweise, Bescheinigungen oder Zusicherungen, die Versagung der Ausfuhrgenehmigung oder sonstige geeignete Maßnahmen.
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) verabschiedet. Ziel des Vertrags ist es, möglichst…
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“) verabschiedet. Zweck des ATT ist es,…
Am 6. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) die Resolution 61/89 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den…
Da somit eine Abstimmung mit Unterstützungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle, die in anderen maßgeblichen Bereichen durchgeführt werden,…
Am 12. Januar 2010 hat die VN-Generalversammlung die Resolution 64/48 mit dem Titel „Der Vertrag über den Waffenhandel“ verabschiedet und darin beschlossen,…
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 2. Dezember 2009 die Resolution 64/48 mit dem Titel „Der Vertrag über den Waffenhandel“ angenommen, mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.