Erwägungsgrund 10 32020D1804BESCHLUSS (EU) 2020/1804 DER KOMMISSION vom 27. November 2020 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für elektronische Displays (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8156) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Entscheidung 2009/300/EG aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 42 32011D1080Mithin, sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Klarheit sollte der Beschluss Nr. 633/2009/EG aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 13 32019D0070BESCHLUSS (EU) 2019/70 DER KOMMISSION vom 11. Januar 2019 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für grafisches Papier und der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hygienepapier und Hygienepapierprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 3) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten die Beschlüsse 2011/333/EU und 2012/448/EU sowie die Entscheidung 2009/568/EG aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 6 32017D1215Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2012/720/EU aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 10 32021D1870BESCHLUSS (EU) 2021/1870 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2021 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für kosmetische Mittel und Tierpflegeprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 7500) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2014/893/EU aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 7 32018D1702BESCHLUSS (EU) 2018/1702 DER KOMMISSION vom 8. November 2018 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Schmierstoffe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7125) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2011/381/EU aufgehoben werden.