Erwägungsgrund 13 32021D0476BESCHLUSS (EU) 2021/476 DER KOMMISSION vom 16. März 2021 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hartbeläge (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1579) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Entscheidung 2009/607/EG aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 42 32011D1080Mithin, sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Klarheit sollte der Beschluss Nr. 633/2009/EG aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 13 32019D0070BESCHLUSS (EU) 2019/70 DER KOMMISSION vom 11. Januar 2019 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für grafisches Papier und der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hygienepapier und Hygienepapierprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 3) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten die Beschlüsse 2011/333/EU und 2012/448/EU sowie die Entscheidung 2009/568/EG aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 73 32014R0910Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
Aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit sollte die Richtlinie 1999/93/EG aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 14 32020D1325BESCHLUSS (EU) 2020/1325 DES RATES vom 21. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik im Zusammenhang mit dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/510
Im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2019/510 aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 7 32018D1702BESCHLUSS (EU) 2018/1702 DER KOMMISSION vom 8. November 2018 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Schmierstoffe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7125) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2011/381/EU aufgehoben werden.