Art. 2 32021D0510BESCHLUSS (EU) 2021/510 DES RATES vom 22. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Deutschen Bundesbank
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Art. 2 32021D0357Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Art. 2 32016D0541BESCHLUSS (EU) 2016/541 DES RATES vom 15. Februar 2016 zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (2015/1410)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Art. 2 32023D0225BESCHLUSS (Euratom) 2023/225 DES RATES vom 30. Januar 2023 über die Verlängerung des Status der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH als gemeinsames Unternehmen
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Art. 2 32015D0431BESCHLUSS (EU) 2015/431 DES RATES vom 10. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Lietuvos bankas
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.