Erwägungsgrund 2 32021D0515
Die Verhandlungen mit Australien sind abgeschlossen, und ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Australischen Bund gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 18. Dezember 2020 paraphiert.