Erwägungsgrund 4 32020D0170BESCHLUSS (GASP) 2020/170 DES RATES vom 6. Februar 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen —
Erwägungsgrund 4 32017D0974BESCHLUSS (GASP) 2017/974 DES RATES vom 8. Juni 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden können, ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 4 32011D0100BESCHLUSS 2011/100/GASP DES RATES vom 14. Februar 2011 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/495/GASP zu Irak
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können —
Erwägungsgrund 5 32020D0490BESCHLUSS (GASP) 2020/490 DES RATES vom 2. April 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 4 32021D1989BESCHLUSS (GASP) 2021/1989 DES RATES vom 15. November 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 4 32014D0872BESCHLUSS 2014/872/GASP DES RATES vom 4. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und des Beschlusses 2014/659/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —