Erwägungsgrund 5 32022D0153BESCHLUSS (GASP) 2022/153 DES RATES vom 3. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen —
Erwägungsgrund 5 32017D1562BESCHLUSS (GASP) 2017/1562 DES RATES vom 14. September 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 5 32020D0490BESCHLUSS (GASP) 2020/490 DES RATES vom 2. April 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 8 32023D1467BESCHLUSS (GASP) 2023/1467 DES RATES vom 14. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 3 32023D1598BESCHLUSS (GASP) 2023/1598 DES RATES vom 3. August 2023 zur Änderung des Beschlusses 2012/ñ285/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 8 32023D0726BESCHLUSS (GASP) 2023/726 DES RATES vom 31. März 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über eine Ausnahme für humanitäre Zwecke
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte im vorliegenden Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen —