Beschluss (GASP) 2021/55 des Rates vom 22. Januar 2021 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Der Beschluss 2011/72/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32021D0055
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