Erwägungsgrund 3 32021D0570
Das Protokoll dient dazu, die finanziellen und technischen Regeln festzulegen, die die Palästinensische Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen (im Folgenden „Palästinensische Behörde“) zur Teilnahme an bestimmten Programmen der Union befähigen. Der durch das Protokoll gebildete horizontale Rahmen legt die Grundsätze für Maßnahmen im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit fest und ermöglicht der Palästinensischen Behörde, technische Hilfe, und insbesondere finanzielle Unterstützung, zu erhalten, die von der Union im Rahmen dieser Programme geleistet wird. Der Rahmen gilt lediglich für diejenigen Programme der Union, bei denen die maßgeblichen Gesetzgebungsakte die Möglichkeit einer Teilnahme der Palästinensischen Behörde vorsehen. Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls hat deshalb nicht die Ausübung von Befugnissen gemäß den verschiedenen sektorbezogenen Politiken zur Folge, die mit den Programmen verfolgt werden; die Befugnisse werden vielmehr bei der Einrichtung der Programme ausgeübt.