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Chlorpyrifos ist nicht als Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen und darf daher in der Union nicht in Pflanzenschutzmitteln in den Verkehr gebracht oder verwendet werden. Chlorpyrifos ist auch nicht als Wirkstoff gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen und darf daher in der Union nicht in Biozidprodukten in den Verkehr gebracht oder verwendet werden. Außerdem ist Chlorpyrifos nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates für andere Verwendungen registriert und darf daher in der Union nicht in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr und Hersteller bzw. Importeur hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden.
Methoxychlor ist nicht als Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen und darf daher in der Union…
Das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PCP sind durch Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates verboten. Das…
Chlordimeform ist als Pestizid in das PIC-Verfahren einbezogen. Die Chemikalie war jedoch nicht in das Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener…
Die Verwendung von Chlorpyrifos wurde in der Union zwar schon eingestellt, doch wird es außerhalb der Union scheinbar weiterhin als Pestizid verwendet und in…
Seit dem 1. Juli 2008 ist Methamidophos nicht mehr in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG enthalten, so dass alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl wurden widerrufen. Daher sollten die in Anhang II…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.