Gesetze
Gesetz wird geladen …
Methoxychlor ist nicht als Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen und darf daher in der Union nicht in Pflanzenschutzmitteln in den Verkehr gebracht oder verwendet werden. Methoxychlor ist auch nicht als Wirkstoff gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen und darf daher in der Union nicht in Biozidprodukten in den Verkehr gebracht oder verwendet werden. Außerdem ist Methoxychlor nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates registriert und darf daher in der Union nicht in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr und Hersteller bzw. Importeur hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden.
Das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PCP sind durch Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates verboten. Das…
Die Verwendung von Methoxychlor wurde in der Union zwar schon vor vielen Jahren eingestellt, doch wird es außerhalb der Union möglicherweise weiterhin als…
Seit dem 1. Juli 2008 ist Methamidophos nicht mehr in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG enthalten, so dass alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die…
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Quecksilberverbindungen als Wirkstoff enthalten, ist gemäß der Richtlinie 79/117/EWG des…
Die Nichtaufnahme von 1,3-Dichlorpropen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch den Beschluss 2011/36/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/329/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Dicloran in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.