Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Einfuhren, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2020/491 getätigt haben, haben dazu beigetragen, staatlichen Organisationen oder von den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten zugelassenen Organisationen Zugang zu Arzneimitteln, medizinischen Ausrüstungen und persönlichen Schutzausrüstungen, bei denen Engpässe bestehen, zu gewähren. Handelsstatistiken für diese Waren zeigen, dass die entsprechenden Einfuhren zwar rückläufig, jedoch nach wie vor erheblich sind. Ungeachtet des Beginns der Impfungen in allen Mitgliedstaaten und einer Reihe von Maßnahmen zur Einschränkung der Ausbreitung des Virus, stellt die Zahl der COVID-19-Infektionen in den Mitgliedstaaten nach wie vor eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Da die Mitgliedstaaten immer noch über Versorgungsengpässe bei Waren berichten, die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie benötigt werden, ist es notwendig, die in dem Beschluss (EU) 2020/491 vorgesehene Geltungsdauer der Befreiung von den Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer zu verlängern.
Die Einfuhren, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2020/491 getätigt haben, haben dazu beigetragen, staatlichen Organisationen oder…
Die Einfuhren, die die ersuchenden Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2020/491 getätigt haben, haben dazu beigetragen, staatlichen…
Die Einfuhren, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2020/491 getätigt haben, haben dazu beigetragen, staatlichen Organisationen oder…
Die Einfuhren in die ersuchenden Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2021/2313 haben dazu beigetragen, staatlichen Organisationen oder…
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission wurde eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Gegenständen, die zur…
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission in der zuletzt durch den Beschluss (EU) 2020/1573 geänderten Fassung wird eine Befreiung von den Eingangsabgaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.