Erwägungsgrund 2 32021D0711
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2022 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2022 verlängert werden.