Erwägungsgrund 3 32021D0777
Auf seiner 53. Tagung am 7. Juni 2021 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ab dem 1. Juli 2021 beschließen.
Auf seiner 53. Tagung am 7. Juni 2021 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ab dem 1. Juli 2021 beschließen.