Beschluss (EU) 2021/778 des Rates vom 6. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 103. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und auf der 76. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zur Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen, des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme und des Internationalen Übereinkommens über Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für schädliche Bewuchsschutzsysteme von Schiffen zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Namen der Union im Rahmen der MEPC 76 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen der Anlagen 1 und 4 des AFS-Übereinkommens geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts, nämlich die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 9 32021D0778
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