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Beschluss Nr. 2/2014 des Handelsausschusses sieht die Annahme der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für Schiedspersonen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h und Artikel 315 des Handelsübereinkommens vor.
In Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h und in Artikel 315 des Übereinkommens wird festgelegt, dass der Handelsausschuss auf seiner ersten Sitzung eine…
Beschluss Nr. 1/2014 des Handelsausschusses sieht die Annahme seiner Geschäftsordnung nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe j des Handelsübereinkommens vor.
Der Handelsausschuss legt auf seiner ersten Sitzung die Verfahrensordnung und den Verhaltenskodex für Schiedsrichter fest.
Beschluss Nr. 3/2014 des Handelsausschusses sieht die Aufstellung der Listen der Schiedsrichter nach Artikel 304 Absätze 1 und 4 des Handelsübereinkommens vor.
Beschluss Nr. 4/2014 des Handelsausschusses sieht die Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung nach…
Der Handelsausschuss soll im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung seiner Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.