Beschluss (EU) 2021/793 des Rates vom 26. März 2021 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Um eine zügige Aufnahme der Fischereitätigkeiten der Unionsschiffe zu gewährleisten, sollten das Abkommen und das Protokoll gemäß Artikel 15 des partnerschaftlichen Abkommens und Artikel 12 des Durchführungsprotokolls ab dem Tag ihrer Unterzeichnung vorläufig angewendet werden.
Erwägungsgrund 5 32021D0793
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