Erwägungsgrund 3 32021D0803
Das Abkommen wurde am 17. Dezember 2020 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2020/1496 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 17. Dezember 2020 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2020/1496 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.