Erwägungsgrund 4 32021D1213BESCHLUSS (EU) 2021/1213 DES RATES vom 13. Juli 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32008D0305BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/305/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0821BESCHLUSS 2014/821/GASP DES RATES vom 4. November 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Rechtsstellung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32021D0990BESCHLUSS (EU) 2021/990 DES RATES vom 7. Juni 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Kuba nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0901BESCHLUSS DES RATES vom 12. Dezember 2011 über den Abschluss des Abkommens über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO- und GPS-Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (2011/901/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32008D0193BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/193/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —