Erwägungsgrund 4 32022D0584BESCHLUSS (EU) 2022/584 DES RATES vom 4. April 2022 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32005D0386BESCHLUSS 2005/386/GASP DES RATES vom 14. März 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über die Beteiligung Neuseelands an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation Althea)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0285BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/285/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32021D2234BESCHLUSS (EU) 2021/2234 DES RATES vom 29. November 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Australien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32021D0803BESCHLUSS (EU) 2021/803 DES RATES vom 10. Mai 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32022D2524BESCHLUSS (EU) 2022/2524 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —