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Der Fonds darf die in Artikel 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten. Im Einklang mit Artikel 9 Absätze 2 und 4 der genannten Verordnung beläuft sich der Höchstbetrag, der aus dem Fonds bis zum 1. September 2021 aus der Mittelzuweisung für 2021 in Anspruch genommen werden kann, daher auf 477 543 750 EUR. Gemäß Artikel 4a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 wurde der Betrag in Höhe von 50 000 000 EUR bereits in den Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) für Vorschusszahlungen eingestellt. Außerdem wurde ein Betrag von 47 981 598 EUR der Mittelzuweisung für 2020 bis Ende jenes Jahres nicht in Anspruch genommen und wird auf 2021 übertragen. Folglich beläuft sich der zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2021 im Rahmen des EUSF verfügbare Höchstbetrag auf 525 525 348 EUR, was ausreicht, um den Bedarf im Rahmen dieses Beschlusses zu decken.
Der Finanzbeitrag aus dem Fonds darf die in Artikel 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten. Im Einklang…
Die Obergrenze für die jährlich für Ausgaben des Fonds zur Verfügung stehenden Mittel beträgt nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des…
Die Obergrenze für die jährlich für Ausgaben des Fonds zur Verfügung stehenden Mittel beträgt nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des…
Wie in Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates festgelegt, darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500…
Die Obergrenze für die jährlich für Ausgaben des Fonds zur Verfügung stehenden Mittel beträgt nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des…
Die Obergrenze für die jährlich für Ausgaben des Fonds zur Verfügung stehenden Mittel beträgt nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.