Erwägungsgrund 4 32022D1163BESCHLUSS (EU) 2022/1163 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Griechenlands (EGF/2021/008 EL/Attica electrical equipment manufacturing)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 495 830 EUR für den Antrag Griechenlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 5 32016D2099BESCHLUSS (EU) 2016/2099 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nach dem Antrag Estlands — EGF/2016/003 EE/petroleum and chemicals)
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 131 358 EUR für den Antrag Estlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 5 32022D0048BESCHLUSS (EU) 2022/48 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Italiens — EGF/2021/003 IT/Porto Canale)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 493 407 EUR für den Antrag Italiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32021D1023BESCHLUSS (EU) 2021/1023 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrag Finnlands — EGF/2020/007 FI/Finnair
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 752 360 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32017D0951BESCHLUSS (EU) 2017/951 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 641 800 EUR für den Antrag Finnlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32025D2135BESCHLUSS (EU) 2025/2135 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2025/002 DE/Goodyear 2)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 085 166 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann.