Erwägungsgrund 4 32018D0513BESCHLUSS (EU) 2018/513 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Deutschlands — EGF/2017/008 DE/Goodyear
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 165 231 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32024D1298BESCHLUSS (EU) 2024/1298 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2023/003 DE/Vallourec)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 984 627 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32021D1021BESCHLUSS (EU) 2021/1021 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags Deutschlands — EGF/2020/003 DE/GMH Guss
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 081 706 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D0473BESCHLUSS (EU) 2015/473 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/014 DE/Aleo Solar, Deutschland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 094 760 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32015D1871BESCHLUSS (EU) 2015/1871 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2015/002 DE/Adam Opel, Deutschland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 958 623 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32022D0359BESCHLUSS (EU) 2022/359 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge eines Antrags Frankreichs — EGF/2021/005 FR/Airbus
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 745 264 EUR für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann.