Erwägungsgrund 2 32021D0905
Am 11. Januar 2013 hat der Premierminister der Übergangs-Bundesregierung der Republik Somalia in einem Schreiben an den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bestätigt, dass die Rechte und Pflichten aus dem am 31. Dezember 2008 geschlossenen Abkommen über die Rechtsstellung der EU-geführten Operation Atalanta auch für die EUCAP Nestor, ihr Personal, ihre Räumlichkeiten und ihre Vermögenswerte gelten, und dem Personal der EUTM die Befugnis erteilt, erforderliche und verhältnismäßige Gewalt anzuwenden, um u. a. das Personal der Mission, ihre Räumlichkeiten und ihre Vermögenswerte zu schützen und Personen, die sich in unmittelbarer Nähe des Personals der Mission befinden, vor Handlungen zu bewahren, die das Leben dieser Personen gefährden oder durch die ihnen schwere Körperverletzungen zugefügt werden könnten.